Nutzungsbedingungen

Anbieter:


Estatefolio GmbH
Schneidemühlerstr. 16
63110 Rodgau
E-Mail: 
[email protected]

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Vincent Koller, Markus Rabsch, Dominik Gerloff

Amtsgericht Offenbach am Main, HRB: 53173
Umsatzsteuer-ID: DE035 232 44034

(im Folgenden: „Anbieter“)

Präambel

Der Anbieter ist Hersteller und Betreiber der Software „Estatefolio“ (im Folgenden „Software“). Der Anbieter betreibt die Software auf eigenen Servern und stellt diese seinen Kunden als Infrastructure/Software-as-a-Service (SaaS) zur Verfügung. Hierbei gelten folgende Nutzungsbedingungen:

 

 § 1 Vertragsgegenstand

  1. Diese Vertragsbedingungen gelten für die Bereitstellung der Software an den Kunden auf Servern des Anbieters und zur Nutzung über das Internet durch den Kunden. Nicht umfasst ist die Bereitstellung der technischen Voraussetzungen zur Nutzung der Software, für diese ist der Kunde selbst verantwortlich.
  2. Die Software wird vom Anbieter als webbasierte SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern des Anbieters bzw. eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten. Dem Anbieter ist es gestattet, bei der Einräumung von Speicherplatz Nachunternehmer einzubeziehen. Der Einsatz von Nachunternehmern entbindet den Anbieter nicht von seiner alleinigen Verpflichtung gegenüber dem Kunden zur vollständigen Vertragserfüllung.
  3. Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.

 

 § 2 Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Leistungen 

Etwaige entgegenstehende und/oder abweichende AGB von Kunden gelten nicht. Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen sowie der Vertragstext sind in deutscher Sprache verfasst und können vom Kunden in seinen Arbeitsspeicher geladen und ausgedruckt werden. Daneben können die AGB unter www.estatefolio.de/AGB abgerufen werden. Auf Wunsch können sie unter der E-Mail-Adresse [email protected]  in digitaler oder schriftlicher Form angefordert werden.

 

§ 3 Registrierung, Zustandekommen des Nutzungsvertrags

  1. Die Registrierung kommt zu Stande, indem sich der Kunde auf der Webseite mit seinem Namen, seiner E-Mail und ggf. seinem Unternehmen ein Nutzerkonto anlegt. Mit der bloßen Registrierung kommt noch kein Nutzungsvertrag zu Stande.

Erst wenn der registrierte Nutzer ein sogenanntes „Team“ erstellt, gibt er ein Angebot auf Abschluss dieses Nutzungsvertrags ab. Der Kunde kann aus den vom Anbieter zur Verfügung gestellten Leistungen / Tarife ein Produkt auswählen und über den Button „In den Warenkorb“ in einem sogenannten Warenkorb sammeln. Über den Button „Jetzt kaufen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der ausgewählten Dienstleistung ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen; der Kunde hat hierbei die Möglichkeit Eingabefehler zu korrigieren, bevor er sein Angebot bestätigt (z.B. über die Zurück-Schaltfläche oder Abbruch des Bestellvorgangs und Änderung der bisherigen Eingabe). Die Vertragssprache ist ausschließlich deutsch. Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert. Der Kunde kann den Vertrag über sein Account einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „Nutzungsbedingungen akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

Der Anbieter schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Anbieter zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, Nutzugsbedingungen und Auftragsbestätigung) dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail) zugesandt (Vertragsbestätigung). Mit dieser E-Mail erhält der Kunde auch seine Zugangsdaten.

  1. Bevor der Kunde einen kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung der Software abschließt, hat er die Möglichkeit zur Nutzung einer Onlinepräsentation oder einer kostenfreien Testphase der Software für 60 Tage. Diese Möglichkeit steht dem Kunden nur einmal zur Verfügung, d.h. nur für die Anmeldung des ersten Teams. Details zur Software und deren Funktionalitäten und Spezifikationen können der Webseite des Anbieters entnommen werden.
  2. Es stehen verschiedene Tarife zur Verfügung, über die sich der Kunde auf der Webseite informieren kann und hinsichtlich derer er sich beim Vorgang des Vertragsschlusses entscheiden kann. Die Tarife unterscheiden sich hinsichtlich des Leistungsumfanges, der Laufzeit sowie der dazugehörigen Kündigungsfristen und der Kosten sowie der entsprechenden Zahlungsmodalitäten. Einzelheiten zu den Tarifen können der Preisliste des Anbieters unter www.estatefolio.de/#Preis entnommen werden.
  3. Vertragspartner ist nur der Kunde, der ein Team angelegt hat („Teamowner“) selbst, eine Weitergabe der Nutzungs- oder Zugangsdaten an Dritte oder die Nutzung des Kontos durch Dritte ist untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten und die Passwörter geheim zu halten sowie die unberechtigte Nutzung durch Dritte zu verhindern; er stellt überdies sicher, dass die betreffenden Nutzer diese Verpflichtung ebenfalls einhalten.

Der Gesamtpreis der Dienstleistung einschließlich aller damit verbundener Preisbestandteile sowie die Zahlungsmöglichkeiten und -informationen ergeben sich aus den im Rahmen der Dienstleistung bereitgestellten Informationen. Alle Preise sind Endpreise und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils geltenden Satzes.

(3) Der Kunde hat folgende Zahlungsmöglichkeiten: per Vorkasse/Überweisung, Nachnahme, via PayPal. Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse/Überweisung teilt er Anbieter Ihnen die Bankverbindung in der Auftragsbestätigung mit.

 

 § 4 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

  • Bei einem zwischen dem Anbieter und dem Kunde über www.estatefolio.de abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 c Absatz 1 BGB. Dem Kunden, der Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, steht nach dem Gesetz ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB (Verbraucherwiderruf bei Fernabsatzgeschäften) zu. Verbraucher nach § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Nähere Informationen zu seinem Widerrufsrecht als Verbraucher können der gesonderten Widerrufsbelehrung entnommen werden. Eine Widerrufsbelehrung in Textform wird dem Kunden per E-Mail übersendet. Zur Ausübung des Widerrufsrechts kann sich der Kunde des Widerruf-Formulars bedienen.

 

 § 5 Nutzungsrechte an der Software

  1. Der Anbieter räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag bezeichnete Software während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen.
  2. Der Kunde darf die Software nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Eine Bearbeitung des Objekt- oder Quellcodes ist mit Ausnahme der gesetzlichen Ausnahmen (z.B. § 69e UrhG) grundsätzlich untersagt.
  3. Der Kunde darf die Software nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem Server des Anbieters, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (wie etwa Festplatten oÄ) der vom Kunden eingesetzten Hardware.
  4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der Software wird dem Kunden somit ausdrücklich nicht gestattet.

 

 § 6 Rechte Dritter

  1. Die vertragsgegenständliche Software enthält von Dritten zur Verfügung gestellte Software bzw. Schnittstellen (insbesondere „finAPI“). Diese ist Bestandteil der Software im Sinne dieses Vertrages, der Kunde erhält hieran ebenfalls ein einfaches Nutzungsrecht nach Maßgabe von § 5.
  2. Der Anbieter hält den Kunden auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die diese aus ihren Rechten gegen den die Software vertragsgemäß nutzenden Kunden geltend machen. Die Vertragspartner werden sich unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüchen geltend gemacht werden.

 

 § 7 Einräumung von Speicherplatz

  1. Der Anbieter überlässt dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten.
  2. Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.
  3. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
  4. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
  5. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen.
  6. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Anbieter dem Kunden unverzüglich sämtliche Daten, die auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegt sind, herausgeben.

Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des Kunden entweder durch Übersendung über ein Datennetz bzw. Zurverfügungstellung eines ftp-Zuganges mit entsprechender Download-Möglichkeit. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.

Dem Anbieter stehen hinsichtlich der Daten des Kunden weder ein Zurückbehaltungsrecht noch das gesetzliche Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) zu.

 

 § 8 Verfügbarkeit der Software

  1. Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich beim Anbieter anzuzeigen. Unterlässt der Kunde diese Mitwirkung, gilt § 536c BGB entsprechend.
  3. Die Verfügbarkeit der jeweils vereinbarten Dienste dieses Vertrags beträgt 97 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Erreichbarkeit aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (u.a. höhere Gewalt, Verschulden Dritter, sowie geplante Wartungsarbeiten und Softwareupdates) nicht einzuhalten ist.
  4. Die Überwachung der Grundfunktionen der Dienste erfolgt täglich. Die Verfügbarkeit der Dienste ist grundsätzlich von Montag bis Freitag 10:00 – 18:00 Uhr gewährleistet.

Der Anbieter wird erforderliche Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Pro Quartal sollen die Wartungsarbeiten einen Zeitraum von 4 Stunden nicht überschreiten. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, wird der Anbieter den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung 7 Werktage zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.

 

Bei schweren Fehlern – die Nutzung der SaaS-Dienste ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt – erfolgt die Wartung binnen 24 Stunden ab Kenntnis oder Information durch den Kunden. Der Anbieter wird den Kunden von den Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen.

Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von 72 Stunden möglich sein sollte, wird der Anbieter den Kunden davon binnen 24 Stunden unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, per E-Mail verständigen.

 

 § 9 Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung

  1. Der Anbieter hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
  2. Der Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
  3. Der Anbieter sichert die Daten des Kunden auf dem vom Anbieter verantworteten Server regelmäßig (täglich) auf einem externen Backup-Server.

Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Backup-Dateien (nur auf die Löschung dieser bei Account-Löschung). Es gibt nur ein Gesamtbackup aller Kundendaten.

Die Daten werden einen Monat vorgehalten auf dem Backup-Server.

  1. Wenn und soweit der Kunde auf vom Anbieter technisch verantworteten IT-Systemen personenbezogene Daten Dritter verarbeitet, ist eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung abzuschließen.

 

§ 10 Datenschutz/Geheimhaltung

  1. Der Kunde ist selbst für die nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes durch seine Kunden und seine Vertragspartner erforderlichen Zustimmungserklärungen verantwortlich.
  2. Der Anbieter verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl des Anbieters als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Anbieters erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich der Anbieter vom Kunden vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen.
  3. Der Anbieter verpflichtet sich, mit allen von ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Nachunternehmern eine mit vorstehendem Abs. 2 inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.
  4. Der Kunde ist für seine eigene Nutzung und die Weitergabe von Daten selbst verantwortlich; dies betrifft insbesondere die Verantwortung für den Zugriff auf die Software, sowie die erteilten Berechtigungen (z.B. im Rahmen von Teams).

 § 11 Pflichten des Kunden

  1. Für die Nutzung der Software müssen, die sich aus der Produktbeschreibung ergebenden Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Der Kunde trägt hierfür selbst die Verantwortung.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich und sofern vorhanden, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen.
  4. Unbeschadet der Verpflichtung des Anbieters zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
  6. Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten obliegt dem Kunden.
  7. Der Kunde wird für den Zugriff auf die Nutzung der SaaS-Dienste selbst eine „User ID“ und ein Passwort generieren, die zur weiteren Nutzung der SaaS-Dienste erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, „User ID“ und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.
  8. Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dem Anbieter hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.

 

 § 12 Vergütung

  1. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter für die Überlassung der Software und die Einräumung des Speicherplatzes das vereinbarte monatliche Entgelt zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Anbieters.
  2. Sofern der Kunden Unternehmer ist, hat er Einwendungen gegen die Abrechnung der vom Anbieter erbrachten Leistungen innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Der Anbieter wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

 

 § 13 Gewährleistung

Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung in Mietverträgen. Die §§ 536b BGB (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c BGB (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.

 

 § 14 Haftung und Schadensersatz

Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Der Anbieter haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Der Anbieter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

 

 § 15 Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrags

  1. Die Laufzeiten und Kündigungsfristenrichten sich nach dem jeweiligen Tarif. Einzelheiten zu den Tarifen können der Preisliste des Anbieters unter www.estatefolio.de/#Preis entnommen werden.
  2. Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist der Anbieter insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der SaaS-Dienste verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Zugriff des Kunden auf die Software vorübergehend zu sperren, wenn dieser mit mindestens drei Monatsratenzahlungen in Verzug ist. Einer gesonderten Mahnung bedarf es hierfür nicht.

 

 § 16 Nebenabreden und Vertragsänderungen

  1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vertragsbestimmung.
  2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke.
  3. Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr
  4. Anlagen, auf die in diesem Vertrag Bezug genommen wird, sind Vertragsbestandteil.
  5. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches materielles Recht Anwendung. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunde und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.